Im Bewusstsein des Elends der Armen und der Kranken dieser Welt und in der Erkenntnis der humanitären Verpflichtung, diesen Menschen das Leben menschlicher zu gestalten, zur Gesundung zu verhelfen und ihrem Dasein wieder einen Sinn zu geben, wird diese Stiftung errichtet.
Nachdem die seit 01.12.1981 auf rein privater Initiative betriebene "Patenschaft deutscher Zahnärzte" ein so nachhaltiges Echo der Hilfsbereitschaft gefunden hat, erscheint es notwendig und sinnvoll, eine eindeutige rechtliche Basis für zukünftiges Handeln zu schaffen.
Stifter ist der Zahnarzt C. H. Bartels, Göttingen, Initiator und bisheriger Leiter der Initiative "Patenschaft deutscher Zahnärzte für Lepragebiete.“
Die Stiftung führt den Namen: "Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (C.H. Bartels Fund)".
Sie ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Der Sitz ist Göttingen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Landes Niedersachsen; die Aufsicht wird von der Stiftungsbehörde geführt.
Die Satzung tritt mit Bekanntgabe der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde in Kraft.
Göttingen, 18. Juni 2019
geändert am 7. September 2024