In zahlreichen Ländern der Welt ist die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung nicht in ausreichendem Maße gewährleistet. Um den betroffenen Menschen zu helfen, entscheiden sich daher viele Zahnärzte und Zahnärztinnen für ehrenamtliche Einsätze im Ausland – darunter auch Studierende, etwa im Rahmen einer Famulatur oder der Tätigkeit in einer Hilfsorganisation.
Doch oft findet der Hilfseinsatz unter schwierigen Rahmenbedingungen statt, oder er ist privat initiiert und mit einer touristischen Reise in das betreffende Entwicklungsland verwoben oder. mit
den Verantwortlichen vor Ort nicht (hinreichend) abgestimmt. Diese und weitere, ähnliche Aspekte können zu spezifischen ethischen und/oder rechtlichen Konflikten führen. Auch der konkrete
Aufgaben- und Einsatzbereich von Studierenden in derartigen Einsätzen wirft Fragen auf. Vor ebendiesem Hintergrund soll die vorliegende Handreichung eine Orientierung bieten.
Das PDF liegt zum Download auf der Website der Bundeszahnärztekammer.
Seit 2024 ist die Famulatur ein verpflichtender Bestandteil des Zahnmedizinstudiums und rechtlich klar geregelt.
Die Teilnahme an Projekten der Stiftung HDZ ist keine anrechenbare Famulatur gemäß ZApprO.
Unsere Einsätze sind als freiwillige Auslands- bzw. Hilfseinsätze zu verstehen.
Studierende unterstützen vor Ort ausschließlich im Rahmen von Hospitation und Begleitung und führen keine eigenständigen Behandlungen durch.
📎 zm online | Heft 20/2021, 16.10.2021
Was Zahnärzte und Studierende bei ehrenamtlichen Einsätzen im Ausland im Rahmen einer Famulatur oder der Tätigkeit in einer Hilfsorganisation beachten sollten, hat die Bundeszahnärztekammer nun zusammengefasst.
📎 zm online | Ausgabe 06/2026, 16.03.2026
Die Famulatur ergänzt die universitäre Ausbildung durch einen praxisnahen Einblick in den zahnärztlichen Alltag –außerhalb des akademischen Kontextes. Worauf es dabei ankommt und was man gewinnt, erklärt Prof. Dr. Diana Wolff von der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK).