Wenn Sie das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte mit bis zu 300 Euro unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Spendenbescheinigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie dieses Dokument und den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z. B. Kontoauszug oder PC-Ausdruck der elektronischen Buchungsbestätigung beim Online-Banking) mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Der Verwendungszweck sollte die Angabe „Spende“ oder „Zustiftung“ enthalten (vgl. § 50 Abs. 4 Nr. 2 b EStDV)
Die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete ist wegen Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. AO nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Göttingen, Steuernummer 20/206/08043, vom 15.10.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Für Zuwendungen über 300 Euro ist als Nachweis eine von unserer Stiftung ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, die wir Ihnen gern ausstellen,
sofern Sie uns Ihre vollständige Adresse mitteilen –
per E-Mail an info@stiftung-hdz.de oder
per Post an
Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (C.H.Bartels Fund), Hagenweg 2 L, 37081 Göttingen
Im Namen des Kuratoriums unserer Stiftung danken wir herzlich für Ihre Zuwendung. Sie haben damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung unserer Hilfsmaßnahmen geleistet. Informieren Sie sich hier über unsere weltweiten Projekte.